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Fahren in der Schweiz

Eine klare Checkliste für Gäste und Wiedereinsteiger. Jeder Punkt verweist auf seine offizielle Quelle. Regeln ändern sich: Prüf die Quelle vor der Reise.

  1. 01

    Autobahnvignette

    Motorräder brauchen für Autobahnen und Autostrassen (grüne Signale) eine Autobahnvignette. Sie kostet einmalig 40 Franken.

    Es gibt nur die Jahresvignette, keine Kurzzeitvignette. Die Vignette 2026 gilt vom 1. Dezember 2025 bis 31. Januar 2027. Wer ohne Vignette fährt, bekommt eine Busse von 200 Franken und muss die Vignette trotzdem kaufen.

    Quelle: ch.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

    Die E-Vignette im offiziellen Webshop des BAZG kaufen (via.admin.ch). Sie ist an das Kontrollschild gebunden – Nummer genau eintippen.

    Bei ausländischen Kontrollschildern kann ein Tippfehler einmal innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf korrigiert werden. Vorsicht vor inoffiziellen Wiederverkaufsseiten mit Aufpreis. Die Klebevignette gibt es bei Poststellen, den meisten Tankstellen und Garagen; am Motorrad gehört sie an einen nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil (kein Klebeband, keine Folie). Vignetten dürfen nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Motorradanhänger sind befreit.

    Quelle: bazg.admin.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  2. 02

    Höchstgeschwindigkeiten

    Sofern nicht anders signalisiert: 50 km/h innerorts, 80 km/h ausserorts, 100 km/h auf Autostrassen, 120 km/h auf Autobahnen.

    Geschwindigkeitsbussen sind hoch. Auf der Autobahn bedeuten 35 km/h oder mehr zu schnell mindestens 3 Monate Ausweisentzug. Als Raser gilt, wer innerorts mindestens 40 km/h, ausserorts mindestens 60 km/h oder auf der Autobahn mindestens 80 km/h zu schnell fährt: Es drohen 1–4 Jahre Freiheitsstrafe und die Einziehung des Fahrzeugs. Auf vielen Passstrassen gelten tiefere signalisierte Limiten.

    Quelle: ch.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  3. 03

    Licht

    Immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren, auch tagsüber.

    Autos und Motorräder müssen seit 1. Januar 2014 tagsüber mit Licht fahren. Wer ohne Licht fährt, zahlt eine Busse von 40 Franken.

    Quelle: ch.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  4. 04

    Ausrüstung

    Fahrer und Mitfahrende müssen einen Helm tragen, der nach UN-ECE-Regelung 22 geprüft ist.

    Gilt für Motorräder mit oder ohne Seitenwagen, Mofas/Kleinmotorräder sowie Drei- und Vierradfahrzeuge.

    Quelle: europa.eu (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  5. 05

    Alkohol

    Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰. Für Neulenkende mit Führerausweis auf Probe und Berufsfahrer gilt 0,1 ‰ (praktisch null).

    Wer zu Hause noch in der Probezeit ist, sollte von der 0,1-‰-Grenze ausgehen.

    Quelle: europa.eu (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  6. 06

    Lärm

    Vermeidbarer Lärm ist verboten. Seit 1. Januar 2025 sind unnötiger Auspufflärm wie Knallgeräusche und unnötiges Aufheulen ausdrücklich verboten. Ein Gericht kann eine Busse bis 10'000 Franken verhängen.

    Technische Änderungen, die ein Motorrad lauter machen, bleiben verboten. Unnötiges Laufenlassen des Motors im Stand kostet 80 Franken. Die Schweiz kennt (Stand 30.10.2026) keine dB-Fahrverbote auf Tourenstrassen, die Polizei kontrolliert aber gezielt auf Passstrassen. Lärmblitzer sind noch nicht gesetzlich verankert; der Bundesrat setzt auf Lärmdisplays am Strassenrand. Im benachbarten Tirol gilt ein 95-dB(A)-Fahrverbot (siehe Kartenebene Lärm).

    Quelle: astra.admin.ch (öffnet in neuem Tab) · law.ch (öffnet in neuem Tab) · motorradonline.de (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  7. 07

    Postauto und Bergstrassen

    Auf Strassen mit dem blauen Signal «Bergpoststrasse» (gelbes Posthorn) müssen Sie bei schwierigem Kreuzen und Überholen die Zeichen und Weisungen der Postautochauffeure beachten.

    Rechtsgrundlage sind Art. 45 Abs. 2 der Signalisationsverordnung und Art. 38 Abs. 3 VRV: Die Postautochauffeure handeln dann wie Verkehrsdienstleistende. Das gelbe Postauto hat ein Dreiklanghorn. Wenn Sie es vor einer unübersichtlichen Kurve hören: langsamer fahren, rechts halten und bereit sein, anzuhalten oder bis zur nächsten Ausweichstelle zurückzufahren.

    Quelle: admin.ch (öffnet in neuem Tab) · swissinfo.ch (öffnet in neuem Tab) · tcs.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  8. 08

    Hupe

    Die Hupe nur benützen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, etwa vor einer engen, unübersichtlichen Kurve auf einer schmalen Bergstrasse. Nachts nur bei Gefahr.

    Nach Art. 29 VRV ist die Hupe ein Warnsignal und kein Gruss.

    Quelle: swissinfo.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  9. 09

    Vortritt auf schmalen Bergstrassen

    Vortritt hat das hinauffahrende Fahrzeug. Ist Kreuzen nicht möglich, fährt das talwärts fahrende Fahrzeug zurück, ausser das bergwärts fahrende ist nahe bei einer Ausweichstelle.

    Schwere Fahrzeuge (Lastwagen, Cars, Fahrzeuge mit Anhänger) haben bergauf und bergab Vortritt vor leichteren, Cars vor Lastwagen. So fahren, dass Sie innerhalb der halben Sichtweite anhalten können.

    Quelle: tcs.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  10. 10

    Vorbeischlängeln

    Zwischen den Kolonnen durchfahren und Überholen im Stau sind verboten. Ebenso das Nebeneinanderfahren. unbestätigt

    Das gilt auch im Stau auf der Autobahn. Die linke Autobahnspur nur benützen, wenn Sie mindestens 100 km/h fahren können.

    Quelle: motorradonline.de (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  11. 11

    Tunnels

    Vor dem Tunnel: Licht einschalten, Sonnenbrille bzw. getöntes Visier weg. Im Tunnel: grossen Abstand halten, niemals wenden oder rückwärtsfahren.

    Bei einer Panne nicht beim Fahrzeug auf der Fahrbahn warten, sondern zu einer orangen SOS-Nische oder einem grün markierten Notausgang gehen. Bei Feuer niemals in einer SOS-Nische bleiben: weg vom Rauch und durch einen grünen Notausgang hinaus. Lieber das SOS-Telefon benützen als das Handy, denn es übermittelt den Standort. Viele Passstrassen (Susten, Simplon, Splügen auf der italienischen Seite) haben unbeleuchtete Galerien.

    Quelle: tcs.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  12. 12

    Treibstoff

    Vor jedem Pass volltanken. Nicht mit einer Tankstelle auf der Passhöhe oder im nächsten Hochtal rechnen.

    Auf Passhöhen gibt es in der Regel keine Tankstelle. Grössere Talorte (z. B. Innertkirchen, Meiringen, Andermatt, Airolo, Ulrichen, Disentis) sind die üblichen Tankorte (siehe Tankstopps bei den Routen). Tipp der Schweizerischen Fachstelle für Zweiradfragen: «lieber einmal zu viel als zu wenig tanken». Kleine Tankstellen sind nachts oder sonntags oft nur Automaten mit Karte (allgemeine Beobachtung, NICHT BESTÄTIGT – Karte vorher prüfen).

    Quelle: swissmoto.org (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  13. 13

    Wetter in der Höhe

    Auf der Passhöhe ist es viel kälter als im Tal: rund 0,65 °C weniger pro 100 Höhenmeter. Über 2000 m sind Schnee und Eis in jedem Monat möglich.

    Ein 20-°C-Morgen im Tal kann auf einer 2400 m hohen Passhöhe etwa 10 °C bedeuten, dazu kommt der Fahrtwind. Pässe können auch im Sommer kurzfristig wegen Schnee gesperrt werden, einige öffnen erst im Juni. Am selben Morgen die MeteoSchweiz-Prognose und den aktuellen Passstatus prüfen. Nord- und Südseite können völlig unterschiedliches Wetter haben.

    Quelle: tcs.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  14. 14

    Was mitnehmen

    Dabei haben: Führerausweis, Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, gültige Vignette für Autobahnen und ein Handy mit Rega-App. Tragen: Helm, Handschuhe, abriebfeste und auffällige Motorradbekleidung mit Protektoren oder Airbag-Weste sowie Stiefel – auch auf kurzen Fahrten.

    In der Schweiz sind Warnweste, Pannendreieck und Verbandskasten für Motorradfahrende nicht vorgeschrieben; Nachbarländer können einzelne davon verlangen (vor dem Grenzübertritt prüfen). Praktisch: Regenkombi und eine warme Schicht für die Passhöhen, einfaches Werkzeug und Pannenset. Mit ausländischem Kennzeichen: vor Fahrten in Tirol das Standgeräusch im Feld U1 prüfen.

    Quelle: bfu.ch (öffnet in neuem Tab) · motorradonline.de (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

  15. 15

    Notrufnummern

    112: allgemeine Notrufnummer (gilt in der Schweiz und in ganz Europa).

    Verbindet mit der Notrufzentrale der Polizei, die den Anruf weiterleitet.

    Quelle: ch.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

    117: Polizei.

    Bei Unfällen, Lebensgefahr oder Straftaten.

    Quelle: ch.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

    144: Sanität (Ambulanz).

    Medizinische Notfälle (bewusstlos, Blutung, Atemnot). 118 = Feuerwehr. 145 = Vergiftungen.

    Quelle: ch.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

    1414: Rega (Luftrettung, Helikopter) in der Schweiz. Mit ausländischem Handy oder aus dem Ausland: +41 333 333 333.

    Bei Unfällen in den Bergen. Bei schlechtem Empfang die Rega-App benützen oder 112 versuchen. SMS nur als letzte Möglichkeit: +41 76 601 14 14 mit ausländischer SIM-Karte.

    Quelle: rega.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026

    140: Pannenhilfe auf der Strasse. unbestätigt

    Für Pannen. Nicht bei Verletzten (dann 144 oder 112).

    Quelle: iamexpat.ch (öffnet in neuem Tab) · geprüft 30. Okt. 2026